Ortho’Réhab wurde ins Leben gerufen, um den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden.

Miete einer Artromot® (Kinetec) Knie-Bewegungsschiene zur passiven Mobilisation
Wie funktioniert dieser Service?
  • Die Ärztin oder der Arzt verordnet die Miete einer Bewegungsschiene und legt anhand des Verordnungsmodells die spezifischen Bedürfnisse fest (Pathologie, Bewegungsumfang usw.).
  • Die Patientin oder der Patient bestellt die Bewegungsschiene telefonisch bei unseren Fachpersonen.
  • Unsere Technikerin oder unser Techniker liefert die Schiene zeitnah, nimmt die Feineinstellungen vor und instruiert die Patientin oder den Patienten für eine bedarfsgerechte Anwendung. (Nach Abschluss der Behandlung übernehmen wir die Abholung der Schiene.)
Welche Kostenübernahme?
Verordnungsformular
Unfallfall  Krankheitsfall

Kostenübernahme durch die Versicherungen:

• KVG (Krankheit): Kosten zu Ihren Lasten (Abrechnung im TG-System [Tiers garant]: Die Rechnung wird der Patientin oder dem Patienten zugestellt).

• VVG (Zusatzversicherung): Gemäss Ihrem Vertrag bitten wir Sie, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Abrechnung im TG-System).

• UVG (Unfall): Wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Versicherung.

Bei teilweiser Kostenübernahme durch Ihre Versicherung kann eine Beteiligung zwischen CHF 50.– und CHF 140.– erhoben werden (Abrechnung an die Versicherung und an die Patientin oder den Patienten im TG-System bei teilweiser Kostenübernahme). Im Falle einer Ablehnung durch die Versicherung verbleiben die Kosten gemäss Vertrag zu Ihren Lasten (Abrechnung im TG-System).

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